Kommunikation mit Auszubildenden - mehr, als einfach nur „Reden“
Kommunikationsfähigkeiten und -techniken als wichtigste Bestandteile einer Praxisanleitung im Alltag dienen dazu, Auszubildende zu unterstützen und komplexe Anleitungssituationen zu vermitteln.
Die Fortbildung vermittelt als „Refresher“ elementare Kommunikationsgrundlagen nach P. Watzlawick sowie Grundlagen der Gesprächsführung im Kontext eines Vor-, Zwischen- und Abschlussgespräches. Im Rollenspiel wird ein adäquates Verhalten in schwierigen, konfliktreichen Gesprächssituationen vermittelt, um persönliche Strategien für den beruflichen Alltag zu entwickeln.
Inhalt:
Kommunikationsgrundlagen nach P. Watzlawick
Gesprächsführung im direkten Kontakt mit Auszubildenden
Umgang mit „schwierigen“ Schülergesprächen: Verhalten, Deeskalation, Lösungsvorschläge etc.
Lernschwierigkeiten Auszubildender erkennen und beseitigen
Feedback-Gespräche führen und Beurteilungen erstellen
8 UE – Mindestteilnehmerzahl: 8 (max. 20)
Beobachtung und Beurteilung im Anleitungsprozess und Ausbildungsprozess
Rahmenrichtlinien der praktischen Ausbildungsverordnung sehen innerhalb des Lernprozesses konstruktive Rückmeldungen der Praxisanleiter*innen an die Auszubildenden zu Ausbildungsstand und Lernerfolg als elementare Säulen zum Erreichen des Ausbildungszieles vor. Praxisanleitung, am Ende eines Praxiseinsatzes, Probe-Examen, aber auch die fachpraktische Prüfung am Ende der Ausbildungszeit dienen hier als Fixpunkte. Mit Gestaltung und Implementierung einer generalistischen Pflegeausbildung hat die Beurteilung der einzelnen Leistungen auf Basis eines Notensystems immens an Gewicht gewonnen, wobei sich der komplexe Beurteilungsprozess an den Kompetenzfeldern der Ausbildung orientiert.
Fortbildungsinhalt:
– Die vier „B´s“ des Beurteilungs- & Beobachtungsprozesses:
B - Beobachten, B - Beschreiben, B - Besprechen, B - Bewerten
- Beurteilungsfehler und Gefälligkeitsnoten
- Das Blitzlicht als Instrument einer kontinuierlichen, objektiven Beobachtung & Bewertung
- Das Entwicklungsgespräch vor Beendigung der Probezeit
- Kompetenzfelder bewerten
- Notengebung
- Erstellen einer schriftlichen Beurteilung
8 UE – Mindestteilnehmerzahl: 8 (max. 20)